Pflege und Betreuung – weil gute Versorgung alles ist

  • Die Pflege im Hospiz ist darauf ausgerichtet, Leiden und Schmerzen zu lindern.
  • Die letzte Lebensphase soll so weit als möglich selbstbestimmt und bewusst gestaltet und dem Menschen ein Sterben in Würde ermöglicht werden.
  • Der Hausarzt des Gastes kann die ärztliche Betreuung im Hospiz weiterführen. Bei weiterem Bedarf ist für ärztliche Betreuung innerhalb des Hospizes gesorgt.
  • Die Betreuung wird von einem qualifizierten und hochmotivierten Pflegeteam nach ganzheitlichem Pflege- und Betreuungskonzept durchgeführt.
  • Die seelsorgerische Begleitung und die psychosoziale Betreuung sind ein wesentlicher Aspekt unseres Tuns.
  • Engagierte ehrenamtliche MitarbeiterInnen unterstützen die Arbeit und schenken unseren Hospizgästen Zeit.
  • Die Begleitung der Angehörigen und genügend Raum und Zeit, um sich angemessen von den Verstorbenen verabschieden zu können, liegen uns am Herzen.

Die Betreuung

Der Hausarzt des Gastes kann die ärztliche Betreuung im Hospiz weiterführen. Bei weiterem Bedarf ist für ärztliche Betreuung innerhalb des Hospizes gesorgt. Vinzentinerinnen stehen für seelsorgliche Begleitung und Gespräche bereit.

Hilfestellungen für Angehörige in der Trauerphase ist uns ein wichtiges Anliegen.

Die Aufnahme

In der Regel ist das Hospiz für Menschen gedacht, die an einer unheilbaren Krankheit leiden und nach menschlichem Ermessen nur noch eine kurze Lebenserwartung haben. Sollte sich der Zustand eines Hospizgastes während des Aufenthaltes, trotz seiner schweren Erkrankung stabilisieren und verbessern, wird eine Entlassung in den häuslichen Bereich angestrebt.

  • Unser Haus steht grundsätzlich allen Menschen offen.
  • Das Hospiz ist für Menschen gedacht, die an einer Tumorerkrankung, oder an einer chronischen Herz-Kreislauferkrankung, einer chronischen neurologischen oder urologischen Erkrankung, einer chronischen Erkrankung des Verdauungstraktes in einem weit fortgeschrittenen Stadium leiden und für die eine Heilung ausgeschlossen erscheint.
  • Die Lebenserwartung der Gäste beträgt nach menschlichem Ermessen nur noch wenige Wochen bis Monate.
  • Eine Krankenhausbehandlung ist nicht mehr erforderlich, aber eine spezielle palliativmedizinische Versorgung ist notwendig.
  • Die Notwendigkeit der Hospizversorgung ist immer, in einem von den Kostenträgern speziell dafür entwickelten Antrag, von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt zu bestätigen.
  • Der Gast sollte in einem Pflegegrad eingestuft sein.
  • Die Kostenzusage der Krankenkasse sollte erfolgt sein.

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Die Finanzierung

Die Kosten für den Hospizaufenthalt tragen zu 95 Prozent Ihre Kranken-/Pflegekasse, die restlichen fünf Prozent übernimmt der Träger des Hospizes, die St. Vinzenz Soziale Werke gGmbH. Diese 5 Prozent müssen durch Spenden finanziert werden.